Als Notfälle gelten der Ausfall der Wasser-, Gas-, Strom-, Wärmeversorgung oder Abwasserentsorgung sowie Rohrbrüche o.ä. Vorfälle. Bitte beachten Sie, dass ein nicht gerechtfertigter Notfalleinsatz von Firmen bzw. Missbrauch dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden kann.
Bitte kontaktieren Sie die angegebenen Firmen nur im Notfall und außerhalb unserer Geschäftszeiten. Andernfalls wenden Sie sich bitte immer zunächst an uns. Sollte sich bei Ihnen der Fall ereignet haben, dass Sie selbständig eine Firma beauftragen mussten, so setzen Sie uns darüber bitte umgehend in Kenntnis. Vielen Dank.